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Rechnung richtig schreiben: alle Pflichtangaben

Eine gute Rechnung ist vollständig, klar und nicht misszuverstehen. Das gehört nach § 14 UStG hinein.

Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG

Was auf Ihre Rechnung gehört – nach Land

Eine Kurzübersicht. Regeln ändern sich – stimmen Sie sich immer mit Ihrer Steuerberatung ab.

LandSteuernummerRegelsteuersatzE-Rechnungspflicht (B2B)
IndienGSTIN · HSN/SACGST 5% / 18%Teilweise / in Einführung IRN > ₹5 Cr
Vereinigte StaatenEIN (optional)Sales tax (state)Nein
Vereinigtes KönigreichVAT no.VAT 20%Nein 2029
DeutschlandSt.-Nr. / USt-IdNr.USt 19% / 7%Teilweise / in Einführung 2027–2028
FrankreichSIREN/SIRET · TVATVA 20%Teilweise / in Einführung 2026–2027
SpanienNIFIVA 21% · IRPFTeilweise / in Einführung 2027–2028
ItalienPartita IVAIVA 22%Ja SdI
Japan登録番号 T+13消費税 10% / 8%Nein
BrasilienCNPJ / CPFICMS / ISSJa NF-e / NFS-e
MexikoRFCIVA 16%Ja CFDI 4.0

Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Steuer auf 0 % lassen und in den Hinweisen vermerken: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

E-Rechnungspflicht 2025–2028

Seit dem 1.1.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Beim Versand gilt: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz ab 1.1.2027, alle übrigen ab 1.1.2028. Zulässig sind strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD. Rechnungen an Privatpersonen, ins Ausland, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sowie Rechnungen von Kleinunternehmern dürfen weiterhin als PDF verschickt werden.

Kleinbetragsrechnungen

Bei Beträgen bis 250 € brutto reichen Name und Anschrift des Ausstellers, Datum, Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz.

Österreich und Schweiz

In Österreich ist ab 400 € die UID-Nummer des Kunden anzugeben. In der Schweiz geben MWST-pflichtige Unternehmen ihre UID mit dem Zusatz „MWST“ an; der Normalsatz beträgt 8,1 %.

Typische Fehler

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